Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Besamungsbeauftragter (BA) tätig werden will, muss mit Erfolg an einen Lehrgang zum Besamungsbeauftragten teilgenommen haben.
Die Ausbildung zum BA ist in der Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) vom 13.07.2021 geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen:
Ausbildungsstätten:
Dr. Dr. Eibl-Ausbildungsstätte für Besamungsbeauftragte
Postfach 1220
91402 Neustadt a. d. Aisch
Tel. 0 91 61 / 78 73 02
Fax 0 91 61 / 78 72 50
E-Mail service@bvn-online.de
Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e.V (IFN)
Bernauer Chaussee 10
16321 Bernau b. Berlin, OT Schönow
Tel. 0 33 38 / 70 98 00
Fax 0 33 38 / 70 98 10